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Betriebsschließungsversicherung | Auslegung von Versicherungsbedingungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie
Nehmen die Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung mehrfach auf die im IfSG in den §§ 6, 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger ohne Angabe einer konkreten Gesetzesfassung oder eines Zeitpunkts, auf den es für die Frage ankommt, welcher Rechtszustand zugrunde zu legen ist, Bezug, ist das Leistungsversprechen nicht auf den Rechtszustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses beschränkt.
Dies ergibt sich nach Ansicht des BGH aus der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB. Die mehrfache Bezugnahme der Vertragsbedingungen auf das IfSG kann den Versicherungsnehmer, der die Bedeutung der Verweisung zu erschließen versucht, zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist. Es ist aber auch eine Auslegung dahin möglich, dass e...