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OLG Duesseldorf 22.09.2022 25 Wx 16/22, NWB 5/2023 S. 308

Verein | Geschlossener Austritt sämtlicher Mitglieder

Ein Verein erlischt nach dem Austritt aller Mitglieder liquidationslos. Das Handeln des alleinvertretungsberechtigten Vorstands im Rahmen der Anzeige des Erlöschens des Vereins ändert hieran nichts.

Anmerkung:

Alle Mitglieder geben durch ihren Austritt zweifelsfrei zu erkennen, an einer Fortführung des Vereins nicht mehr interessiert zu sein. Als Personenvereinigung ist ein mitgliedsloser Verein aber undenkbar. Ohne Mitglieder können keine Beschlüsse gefasst werden und der Verein kann auch nicht als nicht rechtsfähiger Verein oder als GbR fortgesetzt werden.

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