Zum Umfang des Prüfungszeitraums gem. § 4 Abs. 2 BpO(St) bei Anhangbetrieben. Beseitigung verfahrensrechtlicher Bedenken durch die Umwandlung von Großbetriebsprüfungsstellen in Finanzämtern auch für anhängige Verfahren
Leitsatz
1. Der Normalprüfungszeitraum des § 4 Abs. 2 BpO(St) kann bei einem Betrieb überschritten werden, der sich als Anhangbetrieb zu einem Großbetrieb darstellt, weil zwischen beiden Betrieben eine enge wirtschaftliche Verbindung besteht - § 18 BpO(St) -. Zu den Voraussetzungen einer derartigen Verbindung.
2. Verfahrensrechtliche Bedenken gegen die Beauftragung der Großbetriebsprüfungsstelle einer OFD mit der Prüfung sind durch ihre Umwandlung in ein FA für Großbetriebsprüfung beseitigt worden. Das gilt auch für anhängige Verfahren.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 361 AAAAA-92335
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