Betriebsausgabenabzug von Schuldzinsen auch bei negativem Kapitalkonto
Leitsatz
1. Der Betriebsausgabenabzug von Schuldzinsen ist unabhängig davon, ob der Betrieb über ein aktives Betriebsvermögen bzw. über stille Reserven verfügt oder ob er überschuldet bzw. vermögenslos ist.
2. Die Rechtsfrage, ob bei einem Kontokorrentkredit, mit dessen Hilfe sowohl Privat- als auch Betriebsausgaben finanziert werden (gemischtes Kontokorrentkonto), allein das Vorhandensein eines negativen Kapitalkontos die Annahme rechtfertigt, der Kredit sei für außerbetriebliche Zwecke aufgenommen und lediglich buchmäßig über das betriebliche Kontokorrentkonto abgewickelt worden, ist schon bisher höchstrichterlich verneint worden und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 328 BAAAA-92326
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