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Umsatzsteuer | Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
(1) Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. (2) Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i. S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit dieser gekommen ist (Bezug: § 142, § 133, §§ 129 ff., § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 119 Nr. 6 FGO; § 16 UStG).
(1) Insolvenzgerichtliche Maßnahmen sind – ebenso wie Rechtshandlungen des sog. starken vorläufigen Verwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (vgl. , NWB HAAAC-00142, BB 2005 S. 401, Rz. 10; vom - IX ZR 164/13, NWB HAAAE-59316, BGHZ 200 S. 210, Rz. 11) – keine Rechtshand...BStBl 1987 II S. 226