Online-Nachricht - Dienstag, 31.01.2023

Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (FinMin)

Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Dies kündigt das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am an.

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:

  • In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürger versendet.

  • Betroffen sind Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.

  • Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren.

  • Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürger müssen nicht tätig werden.

Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 31.1.2023 (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-32230