Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (FinMin)
 Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein
		alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung
		der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Dies kündigt das
		Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am 
		an.
Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein
		alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung
		der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Dies kündigt das
		Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am 
		an.
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:
- In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürger versendet. 
- Betroffen sind Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist. 
- Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren. 
- Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürger müssen nicht tätig werden. 
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 31.1.2023 (il)
Fundstelle(n):
  UAAAJ-32230