Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (FinMin)
Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Dies kündigt das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am an.
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:
In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürger versendet.
Betroffen sind Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren.
Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürger müssen nicht tätig werden.
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 31.1.2023 (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-32230