Grundsteuer | Bayern verlängert Abgabefrist um weitere drei Monate (BayLfSt)
Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum verlängert. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) auf seiner Homepage mit.
Hintergrund: Eigentlich endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am .
Das BayLfSt teilt nun auf seiner Homepage mit, dass alle Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Grundsteuererklärung noch bis zum fristgemäß abgeben können.
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 31.1.2023 (il)
Fundstelle(n):
VAAAJ-32208