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Entlastung oder Arbeitgeberbelastung durch die Inflationsausgleichsprämie?
Der Inflation ist in Folge der zahlreichen Krisenherde der Gegenwart nunmehr tagtäglich kaum zu entkommen. Der Gesetzgeber gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern daher die hilfreiche Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu gewähren. Ob dieses jedoch eher Fluch oder Segen ist und der Auftakt zu einer galoppierenden Inflationslage durch Aktivierung der Preisspirale wird, bleibt zu beobachten. Die Inflationsausgleichsprämie ist hierbei Teil des sog. dritten Entlastungspakets und kann vom bis zum gewährt werden.
Inflationsausgleichsprämie
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können somit vom Arbeitgeber in der Zeit vom bis zum in Form von Zuschüssen und Sachbezügen etwaige Leistungen (sog. Inflationsausgleichsprämie) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 € gewährt werden (vgl. § 3 Nr. 11c EStG n.F.). Die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie ist hierbei Teil des sog. dritten Entlastungspakets und folgt der temporären Absenkung des Umsatzsteuersatz...