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BFH Urteil v. - VIII R 243/83 BStBl 1987 II S. 284

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Neue Tatsachen nach Außenprüfung trotz Verwertungsverbots zu berücksichtigen, wenn zeitraumübergreifender Gesamtkomplex zu beurteilen ist (hier: gewerblicher Grundstückshandel)

Leitsatz

Tatsachen, die anläßlich einer Außenprüfung für einen Zeitraum bekanntwerden, für den ein Verwertungsverbot besteht (hier 1971/72), können dennoch in Änderungsbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 für 1971/72 berücksichtigt werden, wenn ohne sie die Steuerpflicht für einen zeitraumübergreifenden Gesamtkomplex (hier gewerblicher Grundstückshandel 1967 bis 1978) nicht begründet werden könnte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 284
EAAAA-92312

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 21.10.1986 - VIII R 243/83

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