Tabaksteuer | Keine Änderung des Tabaksteuergesetzes (hib)
Wegen der erst seit kurzer Zeit
geltenden Regelungen bei der Besteuerung von Substituten für Tabakwaren wie
Liquids ist keine Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgesehen. Dies teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/5254) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/5015)
mit.
Darin heißt es auch, die Regelungen des Tabaksteuergesetzes würden kontinuierlich überprüft. Änderungen könnten sich möglicherweise durch die Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.
Wie es in der Vorbemerkung der Linksfraktion zur Kleinen Anfrage heißt, wurden Liquids für E-Zigaretten zum in das Tabaksteuergesetz einbezogen. Nach Ansicht der Fraktion entfaltet die derzeitige Steuergesetzgebung keine Lenkungswirkung weg vom Tabak. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die gestiegene Raucherquote.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 47/2023 (RD)
Fundstelle(n):
YAAAJ-32113