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Besteuerung von Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022: The New Easy?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 344Mit der Ertragsteuerbefreiung von Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sowie der Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 0 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation von PV-Anlagen sollen durch das JStG 2022 bürokratische und steuerliche Hürden abgebaut werden.
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Erleichterungen in der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
[i]EinkommensteuerDer neugeschaffene § 3 Nr. 72 EStG stellt sämtliche ab dem erzielten Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) ertragsteuerfrei. Dies gilt für PV-Anlagen, die auf, an oder in Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden installiert sind, sowie für PV-Anlagen auf, an oder in Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden bis zu einer installierten Bruttoleistung von 15 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zudem gilt die Steuerbefreiung unabhängig von der Verwendung des Stroms. Im Umkehrschluss zur Steuerbefreiung von Einnahmen und Entnahmen bleiben Aufwendungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen steuerlich unberücksichtigt (§ 3c Abs. 1 EStG).
[i]GewerbesteuerKorrespondierend wurde für die Gewe...