Bau eines Einfamilienhauses durch Pächter auf gepachtetem Grundstück als Entnahme der Teilfläche aus dem Betriebsvermögen des Verpächters
Leitsatz
Duldet der Verpächter (Vater) eines Gewerbebetriebs, daß der Pächter (Sohn) auf dem mitverpachteten Betriebsgrundstück ein ausschließlich eigenen Wohnzwecken des Pächters dienendes Einfamilienhaus errichtet, so ist bei Hinzutreten weiterer Umstände der dem errichteten Einfamilienhaus zuzuordnende Grund und Boden nicht mehr zur Nutzung im Rahmen des Verpachtungsunternehmens bestimmt und mit der Bebauung als aus dem Betriebsvermögen des Verpächters entnommen anzusehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 261 JAAAA-92306