Berufsrecht/Datenschutz | Aktuelle Hinweise zur Nutzung von Microsoft 365 in Anwaltskanzleien (BRAK)
Das System Microsoft 365 wird auch in vielen Anwaltskanzleien
genutzt. Microsoft hat Anfang Januar neue Datenschutzbedingungen für die
Nutzung veröffentlicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) informiert über
aktuelle Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365
Cloud.
Hintergrund: Das Cloud-System Microsoft 365 wird in vielen Anwaltskanzleien eingesetzt, auch Kanzleisoftwarehersteller empfehlen den Einsatz. Die Datenschutzbehörden haben seit Jahren Bedenken geäußert, ob das System in einer nicht lokal installierten Version datenschutzkonform nutzbar ist.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
In einem aktualisierten Merkblatt (Stand Januar 2023) informiert die BRAK darüber, dass die Datenschutzkonferenz im November 2022 auf der Grundlage der damals geltenden Microsoft-Datenschutzbedingungen eine datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft 365 für unmöglich erklärt hat. Microsoft ist dem mit einer Stellungnahme entgegengetreten und hat Anfang Januar überarbeitete Datenschutzbedingungen vorgelegt.
Gegenwärtig sind der BRAK keine konkreten aufsichtsbehördlichen Beanstandungen des Einsatzes von Microsoft 365 in Rechtsanwaltskanzleien bekannt.
Die BRAK weist jedoch darauf hin, dass sich dies nach Prüfung der neuen Microsoft-Bedingungen durch die Datenschutzbehörden durchaus ändern kann; dann könnten öffentlich-rechtliche Stellen, potenziell aber auch Anwaltskanzleien von Aufsichtsmaßnahmen betroffen sein.
In dem Merkblatt erläutert die BRAK zudem berufsrechtliche Implikationen der Nutzung von Microsoft 365.
Weitere Informationen zum Thema (u.a. Merkblatt, Beschluss der Datenschutzkommission v. November 2022) hat die BRAK auf Ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-32050