Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
9. Aufl. 2023
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Achtung: Temporäre Wiedereinführung der degressiven AfA
Wirtschaftsgüter, die in 2020 oder 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, können degressiv abgeschrieben werden.
Da Sie in den Prüfungen 2023 im Regelfall auf dem Rechtsstand des Vorjahres (also 2022) abgeprüft werden, ist diese Änderung für Sie relevant.
Zudem zeigen die Prüfungen 2021 und 2022, dass die verschiedenen Prüfungsämter bereits auf diese Änderung reagiert haben und kleinere Aufgaben zur degressiven AfA gestellt haben.
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2 EStG:
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen.
Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 % nicht übersteigen. § 7 ...