Heiko Schulz

Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

9. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01171-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65169-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (9. Auflage)

24. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

INFO
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerberaterkammern
Anzahl ausgewerteter Klausuren
Prüfungswahrscheinlichkeit
Erreichbare Punktzahl
Verbund
21
100 %
15,0 - 20,0
NRW
31
100 %
16,0 - 40,5

Besonderheiten: Das einzige Themengebiet, welches im Verbund und in NRW zu 100 % prüfungsrelevant ist. Im Verbund immer als erste Aufgabe (vor dem Rewe-Teil) gestellt. In NRW (bis auf eine Ausnahme im Sommer 2007) immer als letzte Aufgabe (nach dem Rewe-Teil) gestellt.

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen als Gewinn den überschuss der Betriebseinnahmen (BE) über die Betriebsausgaben (BA) ansetzen.

Buchführungspflichtige ermitteln ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (bzw. gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) mittels Betriebsvermögensvergleich.

Damit stellt sich die berechtigte Frage, warum die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG fester Bestandteil (zu 100 %) der Rewe-Klausur ist.

Hintergrund ist folgender: Die Klausur Steuerwesen besteht aus insgesamt fünf Teilen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Abgabenordnung. Würden die Prüfungsämter nun die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG in den Einkommensteuer – Teil der Steuerwesen – Klausur integrieren (was inhaltlich richtig wäre, da § 4 Abs. 3 EStG Ein...