Online-Nachricht - Mittwoch, 25.01.2023

Arbeitsrecht | Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS)

Die Bundesregierung hat am die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.

Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:

  • In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.

  • In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Hinweis:

Das BMAS hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert (Stand: ). Zu den FAQ gelangen Sie hier.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAJ-31970