Arbeitsrecht | Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS)
Die Bundesregierung hat am die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.
Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Das BMAS hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert (Stand: ). Zu den FAQ gelangen Sie hier.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-31970