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Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten nach dem Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom wurden die Regeln zur Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz geändert: Nunmehr besteht eine Wesentlichkeitsgrenze in Höhe des Schwellenwerts für geringwertige Wirtschaftsgüter von aktuell 800 € (§ 5 Abs. 5 Satz 2 i. V. mit § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). In diesem Fall kann auf eine Rechnungsabgrenzung optional verzichtet werden, was erstmals für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem enden. Der Gesetzgeber sieht darin insbesondere einen Beitrag zu Bürokratieabbau und Steuervereinfachung. Die wesentlichen bilanziellen Aspekte, die aus der Neuregelung der Wesentlichkeitsgrenze resultieren, werden in diesem Buchführungs-Seminar zusammenfassend erläutert.
I. Neuregelung
Im Rahmen des JStG 2022 wurde vor dem Hintergrund von Bürokratieabbau und Steuervereinfachung für Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz ein gesetzliches Wahlrecht mit einer Wesentlichkeitsgrenze normiert (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG).
Demnach darf der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme, auf die der Rechnungs...