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OLG NRW 30.12.2022 4 E 908/22, NWB 4/2023 S. 241

Rechtsprechungsdatenbank | Publikationspflicht der Gerichte nur gegenüber der Öffentlichkeit

Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, die verwaltungsinternen Erlasse, die die Gerichte verpflichten, ihre Entscheidungen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE einzustellen, dienten nicht nur den Interessen der Allgemeinheit, sondern zumindest auch den subjektiven Interessen eines bestimmten und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Kreises Einzelner.

Anmerkung:

Die Organisationsempfehlungen der Verfahrenspflegestelle sind als Handreichung für die Verwaltung der Gerichte gedacht und treffen keine Aussage zur Verpflichtung zur Veröffentlichung von Entscheidungen. Treffen die Organisationsempfehlungen der Verfahrenspflegestelle, auf die sich der klagende Bürger inhaltlich letztlich bezieht, nach dem in der Verwaltungspraxis zum Ausdruck kommenden und...

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