Steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG bei Bemessung nach entgangenem Lohn und Weiterbeschäftigung; Abgrenzung von Änderungskündigung
Leitsatz
1. Es ist nicht schädlich, die Höhe der steuerfreien Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG danach zu bemessen, was der Arbeitnehmer als Lohn erhalten hätte, wenn sein Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beendet worden wäre.
2. Die Steuerfreiheit einer Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Arbeitnehmer aufgrund eines nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossenen neuen Dienstvertrages beim selben Arbeitgeber zu anderen Bedingungen weiterbeschäftigt wird.
3. Zur Abgrenzung des Sachverhalts zu 2. von einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 186 PAAAA-92288
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