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Kommentierte Nachricht NWB EV 2/2023 S. 37

Fondsbesteuerung | Positiver Basiszins erhöht Vorabpauschale bei Fonds

Anfang Januar 2023 hat die Bundesbank den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2023 mit 2,55 % ermittelt. Das hat Auswirkungen auf die Besteuerung von Fonds, die keine oder nur geringe Ausschüttungen vornehmen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im deutschen Fondsverband BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. In den Jahren 2021 und 2022 waren die Zinsen so niedrig, dass die Bundesbank keinen Basisertrag festgelegt hatte, so dass es in diesen Jahren keine Vorabpauschale bei Fonds gab.

Mit der Vorabpauschale unterstellt das Finanzamt bei (teil-)thesaurierenden Fonds den Zufluss eines fiktiven Ertrags für das Jahr 2023, zum Zweck der Besteuerung. Darauf müssen die depotführenden Stellen Anfang 2024 Abgeltungsteuer einbehalten. Einige Fondss...

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Positiver Basiszins erhöht Vorabpauschale bei Fonds

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