IWB Nr. 2 vom Seite 1

Mit Signalwirkung!

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Dass der [i]Wertvollstes Unternehmen verabschiedet sich aus dem DAXbestimmt, der bezahlt, ist nicht nur eine Redensart. Dies bringt für den Finanzstandort Deutschland in einem Monat ein Novum mit sich. Zum wird erstmals ein DAX-Unternehmen sein Delisting betreiben. Alleinige Börse für die Linde plc, das mit Abstand wertvollste Unternehmen (Marktkapitalisierung ca. 150 Mrd. €) im Deutschen Aktienindex, wird in Zukunft New York sein. Die Linde AG wurde 1879 in Wiesbaden gegründet und war 1988 Gründungsmitglied des deutschen Aktienindex. Große heimische Tradition hin oder her – damit ist Linde de facto ein US-Konzern. Dieser Schritt war bei der Fusion mit Praxair 2016/2017 noch ausgeschlossen worden. Aber die Eigentümer (genauer 93 % von ihnen) sehen das anders. Das Tun und Lassen einer AG bestimmen eben stark deren Aktionäre. Es lässt sich unken, dass langfristig nur der Markennamen vom deutschen Traditionsunternehmen übrig bleiben könnte. Ganz sicher aber spielt für Linde die Musik in den USA.

[i]Signalwirkung: Schluss für ein Kapitel höchst erfolgreicher deutscher IndustriegeschichteEs wurden von Beginn an auch steuerliche Gründe für den Sitzwechsel Lindes von München nach Dublin genannt. Die Hauptverwaltung liegt längst in Woking, England. Nun kann man leicht sagen, so sei die Finanzwelt eben. Aber im Kern wurde Linde zu gut für den deutschen Index – der Kurs verdoppelte sich seit 2018, während der DAX nur um ein Drittel stieg. Linde will seine internationale Präsenz betonen, heißt es. Dafür sieht man den Finanzplatz Deutschland als entbehrlich an. Das sagt einiges. Und deshalb wirft die Abkehr Lindes vom Heimatmarkt eben doch ein Schlaglicht auf den Wirtschaftsstandort. Das Signal ist: Ein Outperformer braucht den DAX nicht!

[i]Steuertransparenz und faire Besteuerung kosten MüheSignalwirkung hatte auch die EU-Vorgabe für eine Veröffentlichung wichtiger Ertragsteuerinformationen sehr großer Unternehmen. Das BMJ hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vorgelegt, der inzwischen die Fachschüsse in Bundestag und Bundesrat erreicht hat. Den Kontext und die Absicht des Vorhabens schildert Rennar ab . Auch die Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC7) lässt klar erkennen, dass mit dem Ziel höherer Steuertransparenz hochgeschraubte Dokumentations- und Meldepflichten einhergehen können. Limpinsel/Hahn geben ab einen knappen Überblick über die Folgen der DAC7 für Betreiber und Nutzer digitaler Plattformen durch das Umsetzungsgesetz in Deutschland.

[i]Kleine Lösung der Registerfälle lässt viel Arbeit übrigWie sehr Standortfragen mit Bürokratie und Steuern zusammenhängen, veranschaulicht auch die Problematik der sog. Registerfälle, die nicht wenige ausländische Unternehmen überraschte. Die Steuerverwaltung erreichten in großer Zahl Anträge auf Freistellung oder Erstattung zu Registerfällen. Der Gesetzgeber hatte nur teilweise ein Einsehen, wie Schneider/Heider ab zeigen. Mit der Neuregelung im § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG bleibt einiger Aufwand erhalten und die zeitliche Anwendung lässt die Aufarbeitung zumindest seit 2015 weitgehend unberührt. Nur für Drittlizenzfälle gilt die Entlastung rückwirkend.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 2 / 2023 Seite 1
NWB MAAAJ-31748