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EuGH  - C-555/22 P Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AEUV Art 107 Abs 1, AEUV Art 49, AEUV Art 108

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

- das angefochtene und T-456/19) insgesamt aufzuheben und der Klage des Vereinigten Königreichs stattzugeben;

- hilfsweise, das angefochtene Urteil insgesamt aufzuheben und die Sache zur endgültigen Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; sowie

- der Kommission die Kosten dieses Rechtsmittels und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf fünf Rechtsmittelgründe:

Erstens habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen und/oder das Unionsrecht verletzt, da es den streitigen Sachverhalt verfälscht und rechtlich verzerrt dargestellt habe, indem es entschieden habe, dass die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs für ausländische beherrschte Unternehmen (Controlled Foreign Companies, im Folgenden: CFC) das Referenzsystem sei.

Zweitens habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es entschieden habe, dass die CFC-Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs einen Vorteil verschaffe. Dieser Rechtsfehler habe sich aus der Verfälschung und Verzerrung des Sachverhalts in Bezug auf die Rolle der "Aufgaben der Entscheidungsträger" ("Significant People Functions", im Folgenden: SPF) in der CFC-Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs und der Wechselwirkung zwischen deren Kapiteln 5 und 9 ergeben.

Drittens habe das Gericht bei der Prüfung der Zielsetzung und der Selektivität der CFC-Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs einen Rechtsfehler begangen. Das angefochtene Urteil enthalte wiederholte Verfälschungen und/oder offensichtliche Verständnisfehler in Bezug auf die Rolle der SPF in der CFC-Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs und das Verhältnis zwischen deren Kapiteln 5 und 9. Es habe zudem versäumt, Kernbestandteile des Vorbringens des Vereinigten Königreichs wiederzugeben oder zu behandeln, was einen Verstoß gegen die Begründungspflicht darstelle.

Viertens habe es das Gericht versäumt, das Vorbringen des Vereinigten Königreichs zu behandeln, dass die Unterscheidung im Beschluss der Kommission (Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1)) zwischen SPF des Vereinigten Königreichs und Kapitalinvestitionen aus dem Vereinigten Königreich vernunftwidrig sei, was einen Verstoß gegen die Begründungspflicht darstelle. Außerdem habe das Gericht die Rechtfertigung der verwaltungstechnischen Undurchführbarkeit mit zwei im Zusammenhang mit angeblich fehlenden Nachweisen gegenüber dem Gericht stehenden Gründen zurückgewiesen; keiner von beiden lasse sich aufrechterhalten und beide beinhalteten eine offenkundige Verfälschung des dem Gericht vorgetragenen Sachverhalts.

Fünftens enthalte die Begründung des Gerichts einen offenkundigen Rechtsfehler im Hinblick auf die Voraussetzung der Niederlassungsfreiheit und die Bedeutung des Urteils vom , Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, EU:C:2006:544 (im Folgenden: Cadbury Schweppes), die einer Verkennung dieser Rechtssache gleichkämen. Die Schlussfolgerung des Gerichts hierzu enthalte mehrere Fehler. Als Erstes beruhe sie auf einem Verkennen der Rolle der SPF in der CFC-Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs. Als Zweites scheine das Gericht davon ausgegangen zu sein, dass das Vereinigte Königreich ein rein territorial basiertes System verabschiedet habe. Als Drittes versäume es dieser Teil des angefochtenen Urteils, die umfangreichen Ausführungen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Auswirkungen der Cadbury Schweppes-Rechtsprechung auf die Ausgestaltung seiner CFC-Gesetzgebung wiederzugeben oder zu behandeln.

Beihilfe; Finanzierung; Konzern; Niederlassungsfreiheit; Rechtsfehler

Fundstelle(n):
IAAAJ-31625

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-555/22 P - anhängig seit 28.12.2022

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