Zur Aufteilung von Kontokorrentzinsen in Werbungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und in Sonderausgaben
Leitsatz
1. Die Aufteilung von
Kontokorrentzinsen in voll und beschränkt abziehbare Werbungskosten und
Sonderausgaben richtet sich nach der Veranlassung der einzelnen über das
Kontokorrentkonto abgewickelten Zahlungsvorgänge. Es gelten dieselben
Rechtsgrundsätze wie für die Abgrenzung von betrieblich zu
außerbetrieblich veranlaßten Kontokorrentzinsen im Rahmen der
Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG
(vgl.
,
BFHE 139,
56,
BStBl II 1983, 723).
2. Das sog. Aufteilungs- und
Abzugsverbot des
§ 12 Nr. 1 EStG
gilt nicht für Aufwendungen, die als Kosten der Lebensführung
Sonderausgaben sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 894 YAAAA-92259
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