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Hausgehilfin
Neu im Juni
Vordruckmuster für energetische Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert, wenn das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Je selbstgenutztem Objekt beträgt die Steuerermäßigung über drei Jahre maximal insgesamt 40000 €. Dabei werden im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr jeweils 7 % der Aufwendungen (höchstens jeweils 14000 €) und im übernächsten Kalenderjahr 6 % der Aufwendungen (höchstens 12000 €) berücksichtigt (vgl. das Stichwort „Hausgehilfin“ unter Nr. 9 Buchstabe l).
Für die Geltendmachung der Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung nach amtlichen Muster erforderlich. Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass sowohl die Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes als auch die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung erfüllt sind. Die Bescheinigung wird vom ausführenden Fachunternehmen oder einer nach dem Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person (z. B. Energieberater) erteilt. Die Finanzverwaltung hat die Bescheinigung für energetische Maßnahmen, mit deren Ausfü...