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NWB Nr. 4 vom

Zu hoher Steuerausweis in einer B2C-Rechnung = unrichtiger Steuerausweis nach Art. 203 MwStSystRL?

Pia Brohl und Kerstin Kranzfelder

Der „P GmbH“, NWB TAAAJ-29638) trifft mit der Auslegung von Art. 203 MwStSystRL eine richtungweisende Entscheidung für den künftigen Umgang mit den Regelungen des § 14c UStG. Auf nationaler Ebene ist hier dringend Handlungsbedarf geboten.

Hintergrund

[i]EuGH, Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH“, NWB TAAAJ-29638 Die in Österreich ansässige Klägerin betrieb einen Indoor-Spielplatz. Mit ihren Leistungen unterliegt sie in Österreich der ermäßigten Besteuerung. Sie stellte jedoch Kleinbetragsrechnungen mit dem Regelsteuersatz von 20 % an ihre Kunden aus. Die Kunden waren ausschließlich Endverbraucher. Das Finanzamt versagte der Klägerin eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer mangels Rechnungskorrekturen. Dies war jedoch gegenüber den Endverbrauchern de facto nicht mehr möglich. Nachdem Beschwerde beim österreichischen Bundesgericht eingereicht wurde, legte dieses dem EuGH Vorlagefragen zur Auslegung des Art. 203 MwStSystRL zum Erfordernis einer Rechnungskorrektur bei Rechnungen gegenüber Endverbrauchern vor.

Entscheidungsgründe

[i]Keine Gefährdung des SteueraufkommensDer EuGH legt Art. 203 MwStSystRL (entspricht § 14c UStG) dahingehend aus, dass ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht und ...

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