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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Probanden

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Teilnehmer an Erprobungsstudien (= Probanden) sind in aller Regel keine Arbeitnehmer. Die für die Teilnahme erhaltenen Beträge sind daher nicht lohnsteuer- und beitragspflichtig. Steuerlich führen die erhaltenen Beträge zu sonstigen Einkünften, die allerdings nicht steuerpflichtig sind, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen.

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