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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Treibhausgasminderungsquote

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Seit dem kann jeder Fahrzeugbesitzer von der sog. THG-Quote profitieren und mit seinem Fahrzeug Geld verdienen, in dem er die eingesparten CO2-Emissionen seines Elektrofahrzeugs „verkauft“. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, es gekauft, geleast oder finanziert wurde. Einzig notwendig ist die Eintragung als Halter im Fahrzeugschein.

Hinsichtlich der Prämien aus der THG-Quote ist in den Fällen der Firmenwagengestellung Folgendes zu beachten:

Vereinnahmt der Arbeitnehmer eine sog. THG-Prämie für ein vom Arbeitgeber überlassenes Firmenelektrofahrzeug, weil der Arbeitgeber als Fahrzeughalter dem Arbeitnehmer eine Bestätigung für den Quotenhandel erteilt, liegt Arbeitslohn vor. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer (ausnahmsweise) als Fahrzeughalter des Firmenfahrzeugs eine THG-Prämie vereinnahmt.

Bei einer Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagengestellung nach der Fahrtenbuchmethode oder in den Fällen der Kostendeckelung mindert die THG-Prämie die Gesamtkosten des Fahrzeugs. Dies gilt unabhängig davon, ob die Prämie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer vereinnahmt wird.

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