Vertrauen ist gut ...
Arbeiten von außerhalb
Schon in den ersten Monaten der Corona-Pandemie wurde gemutmaßt, es werde einmal eine Zeitrechnung „vor Corona“ und „nach Corona“ geben. In puncto Arbeitsplatz scheint sich dies bereits zu bewahrheiten. Der Zwang, während des Lockdowns rein digital zuhause in den eigenen vier Wänden arbeiten zu müssen und die dabei gemachte Erfahrung, dass dies in vielen (Bürotätigkeits-)Fällen fast problemlos möglich ist, hat zu Veränderungen der Arbeitswelt geführt, die allgemein von einer größeren Flexibilität und höheren Mobilität gekennzeichnet sind und insbesondere eine Entwicklung zu einer verstärkten Lösung der betrieblichen und beruflichen Betätigung von einem festen Arbeitsplatz in Gang gesetzt haben. Anders formuliert: Wurden „vor Corona“ Anträge auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice vom Arbeitgeber und teilweise auch von Kolleginnen und Kollegen oft noch skeptisch beäugt, ist „nach Corona“ das „Arbeiten von außerhalb“ inzwischen beruflicher Alltag. Das hat auch der Steuergesetzgeber erkannt und mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten insgesamt neu geregelt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben die ursprünglichen im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen durch den Finanzausschuss allerdings grundlegende Änderungen erfahren. Anlass für Grotherr, die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Arbeitszimmeraufwendungen und der Homeoffice-Pauschale ab 2023 auf noch einmal komplett vorzustellen und einer detaillierten Analyse zu unterziehen.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ könnte man die beiden wirtschaftsrechtlichen Beiträge dieser NWB-Ausgabe übertiteln. Ganz passend ist die Aussage für den Aufsatz von Nußmann zu typischen und sinnvollen Gestaltungen von Unternehmereheverträgen auf aber nicht. Denn Vertrauen, davon gehen wir mal aus, sollte bei den zukünftigen Eheleuten ja wohl gegeben sein, sonst bräuchten sie erst gar nicht zu heiraten. Zu viel Kontrolle hingegen, auch das ist allgemein bekannt, steht einer guten Partnerschaft aber entgegen. Trotzdem ist es sinnvoll für Unternehmer mit einem Partner, der nicht an dem Unternehmen beteiligt ist, sich vor der Hochzeit Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Ehescheidung zu treffen. Denn die rechtlichen Folgen einer Scheidung können auch das Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen. – Um gefühlt viel Kontrolle und eher wenig Vertrauen geht es bei der SCHUFA, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist die führende Auskunftei in Deutschland, bei dem Unternehmen Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden melden und abfragen können. Über die Aufgaben und Ziele dieser Institution informiert Schur auf .
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 153
XAAAJ-31312