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Vaterschaftsurlaub: In Deutschland erst ab 2024
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht eine zehntägige bezahlte Auszeit nach der Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil vor. Die schon 2019 in Kraft getretene Richtlinie legt europaweit verbindliche arbeitsrechtliche Standards fest, die bis zum in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Da die Frist bereits abgelaufen ist, hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Immerhin gibt es die Zusage, die Richtlinie ab 2024 umzusetzen. Unternehmen sollten sich vorbereiten und prüfen, wie sie den Ausfall von Arbeitnehmern kompensieren können.