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BFH Urteil v. - I R 56/82 BStBl 1986 II S. 73

Gesetze: GewStG 1968 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2GewStG 1968 §§ 7, 10a

Keine Berücksichtigung verlustbedingter Teilwertabschreibungen in Organschaftsfällen

Leitsatz

Besteht gewerbesteuerrechtlich ein Organschaftsverhältnis, ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, soweit die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaft entsprechen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 73
DAAAA-92227

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BFH, Urteil v. 06.11.1985 - I R 56/82

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