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BFH 20.09.2022 IX R 29/21, Kommentierte Nachricht BBK 4/2023 S. 147

Steuerrecht | Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Aufwendungen

Abfindungen an Mieter, die nach dem Erwerb der Immobilie gezahlt werden, um die Renovierung des Gebäudes durchführen zu können, sind keine anschaffungsnahen Aufwendungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Denn es handelt sich dabei nicht um bauliche Maßnahmen. Für die Zuordnung zu den anschaffungsnahen Aufwendungen genügt nicht eine bloße Mitveranlassung durch die Baumaßnahmen.S. 148

Die [i]Klägerin zahlte Abfindungen an die Mieter, um Renovierung zu erleichternKlägerin erwarb im März 2016 eine vermietete Immobilie zum Kaufpreis von 1,2 Mio. € und sanierte sie anschließend bis 2018 für ca. 615.000 €. Sie zahlte 35.000 € Abfindungen an die Mieter, um diese Mieter zum Auszug zu bewegen und die Renovierung durchführen zu können. Ohne den Auszug der Mieter wäre die Renovierung zwar möglich, aber umständlicher geworden. Das Finanzamt rechnete die Mieterabfindungen den anschaf...

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Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Aufwendungen

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