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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 34/21

Gesetze: EnergieStG § 27 ; EnergieStV § 60 ; AO § 5 ; AO § 171 Abs. 3a

Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich gewerblicher oder forschender Tätigkeit, Echte Kassation wegen fehlerhaftem AuswahlermessenErneutes Auswahlermessen nach Festsetzungsverjährung

Leitsatz

1. Infolge eines echten Kassationsurteils führt § 171 Abs. 3a AO dazu, dass die Festsetzungsfrist gegenüber einem der beiden Gesamtschuldner, gegen den festgesetzt wurde, nicht vor Eintritt der Rechtskraft des kassierenden Urteils ablaufen kann.

2. Es steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde, von der Abgabenerhebung gegen diesen Schuldner abzusehen, weil es versäumt wurde, den anderen Gesamtschuldner vor Ablauf der Festsetzungsfrist in Anspruch zu nehmen.

3. Ob es unbillig ist, den letzten verbliebenen vormals mehrerer Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme aller anderen Gesamtschuldner wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr in Betracht kommt, ist eine Frage des Erlasses/der Erstattung (vgl. , BFH/NV 2010, 263, juris Leitsätze).

Fundstelle(n):
QAAAJ-31122

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 28.10.2022 - 4 K 34/21

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