Einfuhr eines Pkw in das Zollgebiet der Union über Bulgarien: Fiktion der Entstehung einer Zollschuld von weniger als 10 000
EUR im Mitgliedstaat der Feststellung, entsprechende Anwendung auf die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer für zollpflichtige
Gegenstände
Leitsatz
Wird ein über Bulgarien in das Zollgebiet der Union eingeführter Pkw in Deutschland wirtschaftlich verwendet und dort die
Entstehung einer Zollschuld von weniger als 10 000 EUR festgestellt, gilt auch die Einfuhrumsatzsteuer in entsprechender Anwendung
des Art. 87 Abs. 4 UZK als in Deutschland entstanden (Urteil nach Vorabentscheidung des –,
juris).
Fundstelle(n): LAAAJ-31115
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
v. 16.04.2021 - 4 K 473/19 Z,EU
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