Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sterbevierteljahr
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der einen Zeitraum darstellt, in dem die Witwe oder der Witwer oder der überlebende Lebenspartner nach dem Tod eines Versicherten für drei Kalendermonate die volle Leistung bezieht, die der Verstorbene aus einer Rente wegen Alters oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Inland bezogen hat bzw. erhalten hätte (auch Gnadenquartal genannt). Ab dem vierten Kalendermonat erfolgt automatisch die Reduzierung auf die Höhe der entsprechenden Hinterbliebenenrente.
Dauer, Höhe und Zahlung der Leistung sind in § 7 der Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) vom (BGBl. I S. 1867), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1248), geregelt.