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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells (BFH)
Der Erwerb eines PKW zur
langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine
unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. Der Vorsteuerabzug des
Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht
missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für
die Vermietung von PKW, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen.
Einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten PKW durch den
Vermieter-Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den
anderen Ehegatten nicht entgegen (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um den Vorsteuerabzug der Klägerin aus dem in 2016 (Streitjahr) erfolgten Erwerb eines PKW, den...