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Verfahrensrecht | Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung (BFH)
Die Festschreibung des
		Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung sollen es der
		Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht
		und einwandfrei zu überprüfen. Dies ist nicht der Fall, wenn in der Satzung auf
		ausländische Regelungen verwiesen wird, die vom nationalen Recht abweichen, und
		sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des
		nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden (;
		veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO.
Klägerin war eine rechtsfähige Stiftung nach österreichischem Recht, die unter Anwendung des sog. Typenvergleichs nach den Feststellungen de...