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Track 25 | Bauabzugsteuer: Verkabelung in der Fertigungshalle eines Automobilherstellers ist keine Bauleistung
Werden Roboter in einer Werkhalle verkabelt, handelt es sich nach einem erfreulichen Urteil des FG Berlin-Brandenburg um keine Bauleistungen i. S. der Bauabzugsteuer. Der gesetzlich nicht geregelte Begriff des „Bauwerks‟ sei zwar weit auszulegen und umfasse nicht nur Gebäude oder allgemein unbewegliche Wirtschaftsgüter, sondern vielmehr auch Scheinbestandteile und Betriebsvorrichtungen sowie technische Anlagen. Die Verkabelung sei aber nicht an einem Bauwerk durchgeführt worden.
Auch zur Bauabzugsteuer ist ein sehr interessantes Verfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig.
Die Klägerin programmierte Roboter für die Produktion von Kraftfahrzeugen. Für die Verkabelung der Roboter mit den Bedienpulten und Schaltschränken beauftragte sie eine slowenische Gesellschaft, die zudem auch die über dem Boden angebrachten Kabelrinnen montierte. Die ausländische Auftragnehmerin verfügte über keine Freistellungsbescheinigung. Das Finanzamt nahm Bauleistungen an und setzte gegenüber der Klägerin Bauabzugsteuer i. H. von 15 % fest.
Das FG Berlin-Brandenburg verneinte hingegen Bauleistungen. Der gesetzlich nicht geregelte Begriff des Bauwerks sei zwar weit auszulegen u...