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Steuerrecht | Wegfall eines negativen Kapitalkontos bei Betriebsaufgabe
Mit der Betriebsaufgabe der KG fällt ein für den Kommanditisten geführtes negatives Kapitalkonto weg und führt zu einem entsprechenden Aufgabegewinn des Kommanditisten; allerdings kann dieser Gewinn mit dem i. d. R. in gleicher Höhe vorhandenen verrechenbaren Verlust i. S. von § 15a Abs. 4 EStG verrechnet werden, so dass per Saldo kein Gewinn zu versteuern ist.
Befindet [i]Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierungsich im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Forderung des Kommanditisten gegen die KG in seinem Sonderbetriebsvermögen, darf diese nicht auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, auch wenn die KG die Forderung nicht begleichen wird. Aus dem Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung folgt, dass während des Bestehens einer Personengesellschaft die Forderung des Gesellschafters in der gleichen Höhe ausgewiesen werden muss wie d...