Berufsrecht | Verpflichtende Registrierung beim Verdachtsmeldeportal der FIU (WPK)
Die WPK macht darauf aufmerksam, dass zu den Pflichten des GwG auch die ab dem zu erfüllende zur Registrierung bei dem Verdachtsmeldeprotal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) "goAML" gehört (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG).
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Die Registrierungspflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG und betrifft alle WP/vBP. Die Registrierung bei "goAML" ermöglicht nicht nur die unverzögerte Abgabe von Verdachtsmeldungen, die FIU stellt dort auch viele hilfreiche Informationen zur Geldwäschebekämpfung zur Verfügung.
Die Registrierung ist mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem verpflichtend (§ 59 Abs. 6 GwG). Da noch nicht bekannt ist, ob der neue Informationsverbund der FIU bereits vor dem in Betrieb genommen wird, empfiehlt die WPK sich frühzeitig zu registrieren.
Die Registrierungspflicht betrifft auch den Berufsstand der Steuerberater, § 45 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG).
Quelle: WPK, online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-30770