Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Private Veräußerungshandlungen
Wann lösen sie Umsatzsteuer aus?
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fallbeispiele
1. Fall
Der Taubenzüchter A, im Hauptberuf Stahlarbeiter, besitzt mehrere Dutzend Ziertauben. Für einige Exemplare hat er schon undotierte Preise gewonnen. In den letzten zehn Jahren musste er, da er räumlich mit seinen Taubenschlägen, die an seinem privaten Wohnhaus angebracht sind, sehr beschränkt ist, sich von vier seiner liebgewonnenen Tiere trennen. Es handelte sich um solche Vögel, die nicht für die Zucht geeignet waren bzw. von denen er sich keine Preise erhoffte. Er veräußerte diese an seine Vereinskollegen vom Tauben-e. V. Z-Stadt.
2. Fall
B ist begeisterter Münzsammler. Da e...