Gesetze: lfSG § 61 S. 2; lfSG § 61 S. 1; lfSG § 60 Abs. 1 S. 1
Leitsatz
Leitsatz:
1. Einer Anerkennung eines GBS als Impfschaden nach der sog. Schweinegrippeimpfung mit dem Impfstoff Pandemrix im Rahmen der sog. Kann-Versorgung kann aufgrund neuerer Studienergebnisse nicht mehr entgegengehalten werden. es liege kein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn (Inkubationszeit 5-42 Tage) vor.
2. Aufgrund einer neueren, im Jahr 2021 publizierten Studie, die sich konkret auf den Impfstoff Pandemrix bezieht, kann ein GBS auch bereits innerhalb der ersten 5 Tage nach einer Impfung auftreten. 3. Die der angefochtenen Entscheidung zugrundegelegte Auffassung des Paul-Ehrlich-Instituts zum fehlenden plausiblen Zeitfenster basiert auf Studiendaten der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Damals existierten noch keine Daten zu dem erst im Jahre 2009 zugelassenen Impfstoff Pandemrix.
Fundstelle(n): BAAAJ-30706
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.05.2022 - L 4 VJ 1/18
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