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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 BA 3292/21

Gesetze: SGB IV § 28p; SGB IV § 28f

Leitsatz

Leitsatz:

Der Erlass eines Summenbescheides nach Durchführung einer Arbeitgeberprüfung (§ 28p SGB IV) ist nicht zulässig, obwohl der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten nach § 28f SGB IV verletzt hat, wenn zahlreiche Arbeitnehmer namentlich bekannt sind und ihre Einsatzzeiten für den geprüften Arbeitgeber aus den bei Erlass des Beitragsbescheides bereits vorhandenen Unterlagen des Hauptzollamtes oder der Staatsanwaltschaft teilweise taggenau festgestellt werden können.

Fundstelle(n):
OAAAJ-30677

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21

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