Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 BA 1608/20

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 14; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die selbständige Untergliederung eines Gesamtvereins (sog. Zweigverein) kann sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeber sein.

2. Sind Gehaltszahlungen eines Dritten, mit dem die Arbeitnehmer des Zweigvereins ebenfalls einen Arbeitsvertrag (über eine geringfügige Beschäftigung) abgeschlossen haben, als verdeckte Gehaltszahlungen des Zweigvereins zu werten, hat der Zweigverein auch für diese Gehaltszahlungen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu entrichten. Der Dritte handelt in diesem Fall lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers.

3. Sind die Gehaltszahlungen des Dritten erkennbar darauf ausgelegt, den Arbeitnehmern die Gehälter ohne Abzug von Sozialbeiträgen auszuzahlen (brutto = netto), liegt eine Nettoarbeitsentgeltvereinbarung mit dem Zweigverein (Arbeitgeber) vor.

Fundstelle(n):
EAAAJ-30676

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.11.2022 - L 11 BA 1608/20

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen