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Umsatzsteuerfreiheit für Krankentransporte
Der Transport von kranken, verletzten oder behinderten Menschen ist umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich aus dem europäischen Umsatzsteuerrecht. Die Umsatzsteuerfreiheit gilt jedoch nicht für Essens- oder Medikamententransporte.
Hintergrund: Nach deutschem Umsatzsteuerrecht ist die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind, umsatzsteuerfrei. Nach europäischem Umsatzsteuerrecht sind Dienstleistungen umsatzsteuerfrei, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind und entweder durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder aber durch Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt sind, erbracht werden.
Sachverhalt: Es ging um eine GmbH, d...