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LSG Hessen 29.09.2022 L 8 BA 65/21, NWB 1/2023 S. 19

SV-Status | Abhängige Beschäftigung eines Piloten

Ein Pilot, der nicht über ein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrags sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt.

Anmerkung:

Die einzelnen Flugeinsätze wurden vorliegend individuell vereinbart. Erst durch die Zusage des Piloten im Einzelfall entstand eine rechtliche Verpflichtung, den zugesagten Dienst auch tatsächlich zu leisten. Bei Vertragsgestaltungen dieser Art ist für die Frage der Sozialversicherungspflicht grds. auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen. Nicht entscheidend ist hierbei, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht nicht durch Einzelanweisungen während des jeweiligen Auftrags ausübt, sondern durch vorab [i]Kastenbauer, NWB 22/20...

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