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Lohn und Gehalt | Entfernungspauschale und Sammelpunkt
Ein Möbelmonteur, der in ganz Norddeutschland eingesetzt wird und den Lkw seines Arbeitgebers täglich auf öffentlichen Parkplätzen in einem bestimmten Gebiet abstellen muss, um ihn von dort am nächsten Arbeitstag wieder für seine Tätigkeit zu nutzen, kann die Kosten für seine Fahrten von der Wohnung zum öffentlichen Parkplatz nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2 EStG in der tatsächlich entstandenen Höhe absetzen oder wahlweise mit den pauschalen Beträgen nach dem Reisekostengesetz.
Der [i]Kein SammelpunktMöbelmonteur ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, denn der wechselnde, öffentliche Parkplatz ist kein Sammelpunkt i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, für den die Entfernungspauschale gelten würde. Den Parkplatz, auf dem der Lkw abzustellen war, hatte der Arbeitgeber nicht konkret vorgegeben. Der Arb...