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BFH Urteil v. - III R 204/81 BStBl 1986 II S. 245

Gesetze: AO 1977 §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 33bSchwbG § 3 Abs. 1

Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann Grundlagenbescheid für die Gewährung des Pauschbetrages nach § 33b EStG, wenn der Antrag nach Bestandskraft des ESt-Bescheides gestellt wird

Leitsatz

Die Feststellung eines Versorgungsamtes gemäß § 3 Abs. 1 SchwbG über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der auf ihr beruhenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ist ein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO 1977.

Sie ist für die Gewährung eines Körperbehindertenpauschbetrages nach § 33b EStG auch dann gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (früher § 175 Satz 1 Nr. 1) AO 1977 zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor Erlaß des Steuerbescheids getroffen war und der Steuerpflichtige den Antrag nach § 33b EStG erst nach Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheides gestellt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 245
OAAAA-92138

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BFH, Urteil v. 13.12.1985 - III R 204/81

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