Gesetze: AO 1977 §§ 88, 165, 173 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 174 Abs. 3
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht des FA, wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht genügt hat; kein Ermessensspielraum bei Anwendung des § 174 Abs. 3 AO
Leitsatz
1. Die Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 setzt voraus, daß das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht beruht, sofern der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat.
2. § 174 Abs. 3 AO 1977 stellt die Änderung der Steuerfestsetzung nicht in das Ermessen der Finanzbehörde.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 241 EAAAA-92137