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Neufassung von IDW RS HFA 33 zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am die finale neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet.
Im Zuge der Finalisierung des IDW RS HFA 33 wurden keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf der Neufassung der Verlautbarung vorgenommen.
Die neu gefasste Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen.
Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS HFA 33 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben.
Hinweis: Wir werden auf die wesentlichen Neuerungen noc...